Hans-Joachim Heyer

Gerhard Roth: Das Problem der Willensfreiheit

Kritische Anmerkungen von Hans-Joachim Heyer
(Fett: Hervorhebungen von mir)
Version ohne Roth-Zitate

6.1.2005

Zusammenfassung: In dieser Arbeit werden Roths Schlußfolgerungen aus Libets Experiment widerlegt, indem ich nachweise, daß die empirisch-wissenschaftliche Methodik nicht der Erscheinungsebene entkommen kann. Libet zeigt eine richtige Reihenfolge von Erscheinungen auf, seien es Meßprotokolle oder Aussagen/Zeichen der untersuchten Probanden. Da niemals eine Erscheinung Ursache einer anderen Erscheinung sein kann, muß man die Frage stellen, was generell Erscheinungen hervorruft, und hier kommt die Geist-Seele samt Willensfreiheit und Bewußtsein ins Spiel. Roth und Libet verharren auf der Erscheinungsebene und kommen zum falschen Schluß, es könne weder Bewußtsein, noch Willensfreiheit geben. Sollte dieser Befund stimmen, gibt es im libetschen Experiment nicht mehr die Entscheidungsmöglichkeit „Ja“ oder „Nein“ (die Natur kann ausschließlich mit „Ja“ oder „Nein“ auf experimentatorische Fragen antworten) und somit hört das Experiment auf, Experiment zu sein. Das Ergebnis läge dann bereits vor Beginn des Experimentes fest.

Roth will Moral in Normen überführen. Das hat strafrechtliche Folgen. Der Wahrheitsbegriff wird aufgelöst. Moral ist an Wahrheit gekoppelt. Wahrheit ist absolut. Ein Mensch kann die Wahrheit sagen, während alle andern sich irren. Sollte die Moral/Wahrheit durch mehrheitsbestimmte Normen abgelöst werden – wie Roth fordert – unterminiert er die gesamte wahrheitsverpflichtete Naturwissenschaft und damit seine eigene Arbeit.

Die Leugnung der Willensfreiheit ist eine Folge der irrtümlichen Ineinssetzung von Realität und Modell.

Thema verfehlt: Geistiges, wie Seele, Bewußtsein, Wille, Motiv, Verantwortung, Gründe tauchen in Roths Texten bloß als Anachronismen nebenher auf, die genau betrachtet mit seiner Argumentation nichts zu tun haben.

In http://www.information-philosophie.de/philosophie/rothwillensfreiheit.html finden wir folgenden Aufsatz Gerhard Roths (meine Kommentare sind dazwischengeschoben).

Das Problem der Willensfreiheit

Die empirischen Befunde
Die Frage, was man unter Willensfreiheit zu verstehen hat, ob und in welchem Maße es sie gibt und wie sie sich zum Determinismus-Problem und zur Verantwortlichkeit des Menschen für sein Tun verhält, ist in der abendländischen Geistesgeschichte sehr verschieden beantwortet worden. Ich beziehe mich im Folgenden auf die „starke“ Annahme der Existenz von Willensfreiheit („Libertarianismus“ genannt), nämlich auf die Annahme der freien Entscheidungsmöglichkeit zwischen Alternativen, wie sie neben vielen philosophischen Ansätzen sowohl der Alltagspsychologie als auch dem kontinentaleuropäischen Strafrecht zugrunde liegen. Ein solcher Standpunkt ist „inkompatibilistisch“, d. h. er sieht einen fundamentalen Gegensatz zwischen Willensfreiheit und deterministisch ablaufenden Naturprozessen.

Ob und inwieweit ein „kompatibilistischer“ Begriff der Willensfreiheit, der keinen Gegensatz zwischen Willensfreiheit und dem strafrechtlichen Schuldbegriff einerseits und einem Determinismus andererseits sieht und in Deutschland die Philosophen P. Bieri und M. Pauen vertreten wird, mit den hier vorgetragenen empirischen Befunden verträglich ist, soll hier nicht diskutiert werden, sondern verdient eine gesonderte eingehende Behandlung.

Das Ausgangsproblem
Wir haben das Gefühl bzw. die Überzeugung, daß wir bei einer bestimmten Klasse von Handlungen, die man Willenshandlungen oder Willkürhandlungen (englisch voluntary actions) nennt, bei unserem Wollen frei sind. Dieses Gefühl bzw. diese Überzeugung ist im wesentlichen durch vier Inhalte bestimmt (vgl. Heckhausen, 1987; Walter, 1998):

+ Wir sind Quelle unseres Willens und Verursacher unserer Handlungen.

+ Unser Wille bzw. Willensakt geht unseren Handlungen voraus und verursacht unsere Handlung direkt und auf eine (im naturwissenschaftlichen Sinne) nicht-kausale Weise.

+ Wir könnten auch anders handeln bzw. hätten im Rückblick auch anders handeln können, wenn wir nur wollten bzw. gewollt hätten.

+ Wir fühlen uns für Willenshandlungen persönlich verantwortlich.

Bei der willentlichen Verursachung von Handlungen handelt es sich nach klassischer Anschauung nicht um das sonst in der Natur herrschende Prinzip der kausalen Verursachung, wonach es in der Natur Wechselwirkungen gibt, die (zumindest im makrophysikalischen Bereich) einen lückenlosen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang bilden. Bei der willentlichen oder mentalen Verursachung scheint dies anders zu sein: Ich fühle mich in meinen Entscheidungen zwar von vielerlei äußeren Vorgängen und inneren Motiven beeinflußt, aber diese Faktoren wirken nicht zwingend auf mich ein. Es handelt sich, wie es schon bei Kant heißt, um Gründe für ein bestimmtes Verhalten, nicht aber um Ursachen. Sind die Wünsche, Absichten und Pläne gut begründet und zu einem Willensentschluß gereift, so erlebe ich, daß dieser Willensentschluß die intendierte Handlung auslöst und vorantreibt.

Hieraus resultiert die in der Philosophie verbreitete Überzeugung, daß es sich bei der willentlichen Steuerung um eine Kausalität besonderer Art, mentale Kausalität oder mentale Verursachung genannt, und damit um ein im naturwissenschaftlichem Sinne nicht-kausales Geschehen handelt. Entsprechend tritt der Glaube an eine Willensfreiheit meist zusammen mit einem dualistischen Weltbild auf, in dem geistige Zustände und materielle Zustände (einschließlich der Hirnzustände) wesensmäßig verschieden sind. Der Willensentschluß als ein rein mentaler Vorgang ist entsprechend dieser Anschauung nicht selbst kausal bestimmt, wirkt auf das körperliche Geschehen auf eine (naturwissenschaftlich gesehen) nicht-kausale Weise ein und setzt damit zugleich eine kausale Wirkungskette in Gang.

Roth hat das Problem auf den Punkt gebracht. Auch die Willensfreiheit, wie ich sie intendiere, basiert auf einer Kausalität besonderer Art, nämlich auf eine Kausaliät, die sich nicht innerhalb der empirischen Erscheinungswelt, bzw. innerhalb des Physikmodells, bewegt, sondern diese Ebene verläßt und auf eine Höhere Welt verweist, die Welt des Geistes, für die die Erscheinungswelt Erscheinung und für die Physik ein Modell ist (s. auch Wissenschaft.html). Ich kann mich hier sogar auf Popper berufen, der gesagt hat, daß Theorien in einem wissenschaftsfreien Raum entstehen und erst durch die wissenschaftsmethodische Prüfung (Falsifizierungsverfahren) wissenschaftlich werden. Also selbst nach Popper gibt es eine Welt außerhalb des Physikmodells – das, was ich oben „Höhere Welt“ nenne.

Im obigen Absatz bahnt sich bereits Roths Irrtum an, indem er Realität und Modell ineins setzt und ihm aufgrund dieser Undifferenziertheit seines Denkens die Realität entfleucht. Falsch wäre Roths Behauptung, wenn er behaupten würde, die Protagonisten meiner Philosophie hätten das Problem, zu erklären, wie Mentales (Geist) auf körperliches Geschehen (Physik) wirken könne (woraus dann geschlossen werden müßte, daß das Physikmodell nicht geschlossen sei – siehe „Bieri-Trilemma in „Werkstatt5.html„.). Meine Philosophie zeigt, daß Geist auf Physik wirken kann, ohne das Geschlossenheitspostulat des Physikmodells zu verletzen. Wir sehen in einem Komputerspiel nicht die Drähte der Hardware!

Dieses Konzept der Willensfreiheit birgt folgende Probleme in sich.

(1) Aus dem Gefühl, wir seien bei Willkürhandlungen willensfrei, folgt nicht zwingend, daß Willensfreiheit tatsächlich existiert. Man kann Versuchspersonen unterschwellig (z. B. über so genannte maskierte Reize), durch experimentelle Tricks, Hypnose oder Hirnstimulation zu Handlungen veranlassen, von denen sie später behaupten, sie hätten sie gewollt (Penfield und Rasmussen, 1950; Wegner, 2002; Roth, 2003).

In diesem Fall wird das Problem der Willensfreiheit in den Experimentator und Interpreten verlagert. Ich schrieb in meiner HP bereits, daß das Experiment nichts beweist, wenn man dem Experimentator den Willen abspricht. Er kann das Experiment dann nicht anders deuten, als er es tut. Das Experiment läßt dann keine zwei Antworten (Ja oder nein) mehr zu und ist folglich kein Experimient mehr. Roth leistet sich hier also einen kapitalen Fehlschluß! (Vielen Dank, Herr Metzinger, daß Sie so viel Mühe aufwandten, uns Studenten über Fehlschlüsse zu belehren!)

(2) Willensfreiheit wird mit „einen Willen haben“ verwechselt. Kein Zweifel besteht, daß es einen Willen als Erlebniszustand gibt. Der Wille ist ein energetisierender, das Spektrum möglicher Handlungen einschränkender und fokussierender psychischer Zustand (Heckhausen, 1987). Die Frage, ob dieser Wille frei sei, wird dabei nicht thematisiert, da wir die externe und interne Bedingtheit unseres Willens nicht empfinden. Auch unter normalen Umständen erleben wir nicht, wie Wünsche und Absichten aus dem Unbewußten (dem limbischen System) in die assoziative Großhirnrinde (vornehmlich das Stirnhirn) aufsteigen, denn erst dort werden sie bewußt. Sie werden dadurch automatisch dem Bewußtsein als Quelle zugeschrieben; wir erfahren sie entsprechend als Gründe und Motive, nicht aber als kausal wirkende Faktoren. (3) Ein Willensakt führt keineswegs notwendig zu einer Handlung, d.h. ich kann etwas stark wollen, ohne daß ich es dann auch tue. Umgekehrt gehen den automatisierten Handlungsabläufen, die unser tägliches Leben charakterisieren, keine expliziten Willensakte voraus. Dennoch schreiben wir sie uns zu und lassen uns für ihre Folgen verantwortlich machen (z.B. Handlungen, die wir ausführten, während wir „geistig abwesend“ waren). Es gibt entsprechend Willensakte ohne nachfolgende Willenshandlung und Willenshandlungen ohne vorausgehende Willensakte. Zwischen einem Willensakt und einer Willenshandlung besteht also kein zwingender Zusammenhang, erst recht nicht zwischen einer Intention und einer Willenshandlung. (4) Es wird von philosophischer Seite immer wieder darüber spekuliert, ob die Willensfreiheit auf quantenphysikalischen Prozessen beruhen könnte, bei denen Einzelereignisse nicht mit beliebiger Sicherheit, sondern nur mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit vorausgesagt werden kann. Es wurden verschiedene Vorschläge gemacht, wie quantenphysikalische Geschehnisse auf neuronale Ereignisse einwirken könnten, die Willensakten zugrunde liegen (synaptische Wahrscheinlichkeitsfelder, Mikrotubuli, elektrische Synapsen usw.; vgl. Eccles, 1994; Penrose, 1995). Es gibt aber bisher keinen überzeugenden Hinweis dafür, daß es im menschlichen Gehirn zumindest auf der für die Verhaltenssteuerung relevanten Ebene nicht kausal-determiniert zuginge. Diejenigen neuronalen Ereignisse, die von Quanteneffekten beeinflußt sein könnten (z.B. die Ausschüttung eines so genannten Transmittervesikels an der Synapse), laufen um viele Größenordnungen unterhalb der verhaltensrelevanten Ebene ab. Aber selbst wenn quantenphysikalische Phänomene oder „neuronales Rauschen“ im Gehirn doch eine gewisse oder gar bedeutende Rolle spielen sollten, so würde dies nur bedeuten, daß im Gehirn der schlichte Zufall (mit)regiert und nicht der freie Wille.

Hier argumentiert Roth mit der heute modernen falschen Auslegung der Quantentheorie. Ursprünglich legte die Quantentheorie die Ursache der Quanteneffekte in den Beobachter als bewußtes Wesen. Erst später wurde der Experimentator aus den Experimenten gestrichen und durch die Heisenbergsche Unschärferelation ersetzt. Man projizierte die Naturwissenschaft, die gerade eine weitere Dimension gewonnen hatte, in die Erscheinungswelt zurück! Was ursprünglich so hieß: „Der Beobachter beeinflußt das Beobachtete!“ heißt heute falsch: „Es gibt eine fundamentale Unschärfe (Zufälligkeit) im Verhältnis zwischen Ort und Impuls!“ Roth reduzierte das eines freien Willens fähige Bewußtsein des Experimentators zum Zufall. Sollte Roth die Existenz des Zufalls für seine Spekulationen (oder vermeintlichen Beweise) in Anspruch nehmen, so gäbe er indirekt zu, nichts, aber auch gar nichts, erklären zu können, denn wer etwas mit dem Zufall erklärt, erklärt in Wahrheit nichts!

Experimentalpsychologische Befunde
Der amerikanische Neurobiologie Benjamin Libet konnte Anfang der achtziger Jahre (Libet et al. 1983) nachweisen, daß das einer Körperbewegung spezifisch vorausgehende sogenannte Bereitschaftspotential zeitlich dem Willensentschluß stets vorausgeht und weder mit ihm zeitlich zusammenfällt noch ihm folgt (was nach dem Dualismus zu erwarten wäre). Kürzlich wurden diese Versuche von den beiden Psychologen P. Haggard und M. Eimer mit einigen wichtigen Verbesserungen der experimentellen Anordnungen wiederholt (Haggard und Eimer, 1999). Vor allem registrierten Haggard und Eimer neben dem symmetrischen auch das spezifischere lateralisierte Bereitschaftspotential, auch führten sie neben der Aufgabe der Versuchspersonen, zu einem frei gewählten Zeitpunkt eine vorgegebene Taste zu drücken (fixed choice), eine „freie Wahl“ (free choice) ein, in der sich die Versuchspersonen entscheiden konnten, die linke oder rechte Taste zu drücken. Insgesamt bestätigten sie voll die Befunde von Libet und Mitarbeitern.

Ich weise darauf hin, daß wir es hier mit Selbstauskünften eines Probanden zu tun haben, der anzeigen sollte, wann er einen Willensakt ausführte. Mit dieser Auskunft wurde der Wille in die (willenlose) Erscheinungswelt überführt, in welcher der Experimentator nun seine Experimente macht und selbstverständlich keinen Willen findet. Es gibt keinen empirisch-naturwissenschaftlichen Weg zum Geist!

Aufgrund dieser Befunde sieht es so aus, daß unter den gegebenen und zugegebenermaßen laborhaften Bedingungen der subjektiv empfundene Willensakt oder -ruck dem Beginn des Bereitschaftspotentials nachfolgt, und zwar in einem relativ festen zeitlichen Abstand, und ihm nicht voraus geht. Dies würde die Vermutung bestärken, daß der Willensakt nicht die Ursache, sondern vielmehr eine direkte oder indirekte Folge des Bereitschaftspotentials und der mit ihm zusammenhängenden Hirnprozesse ist. Diese Experimente und ihre Deutung sind auch von experimentalpsychologischer Seite in neuester Zeit wiederholt kritisiert worden; immerhin kann aber als gesichert angesehen werden, daß es zwischen dem subjektiv empfundenen Willensakt und der ausgeführten Willenshandlung keine Kausalbeziehung gibt.

Immerhin hat Roth hier seine ursprüngliche Behauptung etwas „relativiert“, indem er jetzt nur noch behauptet, der empfundene Wille könne nicht Ursache der empfundenen Handlung sein. Dieser eingeschränkten Aussage stimme ich zu. Eine Erscheinung kann nicht eine andere Erscheinung verursachen! Genau das behaupte auch ich! Nur ist diese Argumentation keine Widerlegung der Willensfreiheit der Seele. Die Freiheit hat nur die Seele, nicht der Leib. Die Freiheit des Leibes ist beschränkt auf die ungehinderte Tat dessen, „was von innen kommt“ (Selbstverwirklichung) – im Gegensatz zur als Unfreiheit empfundenen Druck von außen. Ich tue, was ich von innen her tun muß und fühle mich (bin!) frei, denn ich weiß, daß genau das meine Seele will! Aus der Tatsache, daß meine Seele mir (ohne fremdbestimmt zu sein) die Idee der Willensfreiheit eingab, schließe ich, daß meine Seele willensfrei ist. Wenn äußere Kräfte mich an meinen selbstinitiierten Taten hindern, schränkt dies meine Freiheit ein. Warum soll ich mich von Roth zur Unfreiheit meines Willens fremdbestimmen lassen?

Einsichten der Neurobiologie in die Steuerung von Willkürhandlungen

Nach gegenwärtiger neurowissenschaftlicher Vorstellung ist für den Beginn und die Kontrolle von Willkürhandlungen das Zusammenwirken corticaler (d. h. in der Großhirnrinde angesiedelter) und subcorticaler (d. h. außerhalb der Großhirnrinde lokalisierter) motorischer Zentren notwendig (dazu Roth, 2003). Auf corticaler Ebene sind dies der motorische Cortex, der für die detaillierte Muskelansteuerung zuständig ist, sowie der laterale prämotorische und der mediale supplementärmotorische Cortex, die mit dem globaleren Handlungsablauf zu tun haben. Der supplementärmotorische Cortex (SMA, prae-SMA) muß zudem aktiv sein, damit das Gefühl auftritt, daß man eine bestimmte Bewegung auch gewollt hat.

Frontalcortex und parietaler Cortex als die mit bewußter Handlungsplanung und –vorbereitung befaßten Rindenareale sind nicht (auch nicht zusammen) in der Lage, den motorischen Cortex so zu aktivieren, daß dieser über die Pyramidenbahn und Schaltstellen im verlängerten Mark und Rückenmark eine bestimmte Bewegung auslöst. Sie können also nicht als bewußt agierende Instanzen unsere Handlungen allein bestimmen. Vielmehr müssen die außerhalb der Großhirnrinde angesiedelten und völlig unbewußt agierenden Basalganglien (Corpus striatum, Globus pallidus, Substantia nigra u.a.) an diesem Aktivierungsprozeß mitwirken. Es wird angenommen, daß in den Basalganglien alle bisher erfolgreich durchgeführten Handlungsweisen entsprechend der Art ihrer Ausführung gespeichert sind und die Basalganglien eine Art „Handlungsgedächtnis“ darstellen. Bahnen vom Cortex zu diesen Zentren und über den Thalamus zurück bilden die so genannte dorsale Schleife (vgl. Roth, 2003)

Der gesamte Informationsfluß durch die Basalganglien im Zusammenhang mit Handlungsplanung und Handlungssteuerung wird durch ein komplexes Wechselspiel zwischen erregendem und hemmendem Input bestimmt, in das sich der neuronale Überträgerstoff Dopamin als Modulator einschaltet. Eine erhöhte Dopaminausschüttung durch Neurone der Substantia nigra (pars compacta) in das Striatum resultiert letztendlich in einer Enthemmung der thalamischen Kerne, die zur Großhirnrinde zurückwirken, und damit zu einer Verstärkung motorischer Aktivität in der Großhirnrinde.

Dieser Prozeß der kontrollierten Dopaminausschüttung steht seinerseits unter Kontrolle der sogenannten ventralen oder limbischen Schleife: Über diese Schleife wirken die unbewußt agierenden limbischen Zentren auf unser Bewußtsein ein, und zwar in Form des Auftauchens von positiven und negativen Gefühlen, Absichten und der Stärke des Wunsches, diese zu verwirklichen. Wichtig hierbei sind vor allem Amygdala und Hippocampus. Die Amygdala ist das wichtigste Zentrum für das Entstehen und die Kontrolle von Gefühlen und für emotionale Konditionierung. Sie registriert, in welcher Weise bestimmte Handlungen und Ereignisse positive oder negative Konsequenzen für den Organismus nach sich ziehen, und speichert dies ab. Beim Wiedererleben der Ereignisse werden diese Bewertungen aufgerufen, und wir erleben dies über Bahnen, die die Amygdala zur Großhirnrinde schickt, als positive oder negative Gefühle, d.h. als Antrieb oder Vermeidung. Der Hippocampus ist der Organisator des episodisch-autobiographischen Gedächtnisses und registriert den jeweiligen Kontext der Ereignisse. Amygdala und Hippocampus arbeiten arbeitsteilig, indem die Amygdala die eigentliche emotionale Bewertungsfunktion ausführt und der Hippocampus Details des Geschehens und deren räumlichen und zeitlichen Kontext hinzu gibt.

Diese Verkettung von Amygdala, Hippocampus (sowie anderer hier nicht genannter limbischer Zentren), ventraler und dorsaler Schleife hat zur Folge, daß beim Entstehen von Wünschen und Absichten das unbewußt arbeitende emotionale Erfahrungsgedächtnis das erste und das letzte Wort hat. Das erste Wort beim Entstehen unserer Wünsche und Absichten, das letzte bei der Entscheidung, ob das, was gewünscht wurde, jetzt und hier und so und nicht anders getan werden soll. Diese Letztentscheidung fällt 1-2 Sekunden, bevor wir diese Entscheidung bewußt wahrnehmen und den Willen haben, die Handlung auszuführen.

Das oben genannte Bereitschaftspotential baut sich über dem motorischen Cortex (im weiteren Sinne) dann auf, wenn dort die Aktivierung aus dem präfrontalen und dem parietalen Cortex – also der bewußte Handlungswille – mit der Aktivierung aus den Basalganglien und dem Thalamus – also der unbewußte, limbische Handlungswille – zusammentrifft und in ihrem Inhalt übereinstimmt. Fehlt die Aktivierung aus den Basalganglien, wie dies bei Parkinson-Patienten der Fall ist, so wird kein genügend starkes Bereitschaftspotential aufgebaut, und die corticalen Motorzentren werden nicht hinreichend aktiviert, um die Handlung auszulösen. Hingegen können bei stark automatisierten Handlungen die Basalganglien allein die entsprechenden Bewegungen auslösen; wir erleben sie dann mit begleitendem Bewußtsein oder führen sie ganz unbemerkt aus.

Nach heutiger Erkenntnis sind sowohl die bewußten, über den präfrontalen und den parietalen sowie den motorischen Cortex ablaufenden Prozesse als auch die in den Basalganglien und im limbischen System stattfindenden unbewußten Prozesse deterministische Vorgänge. Da hierbei Millionen wenn nicht gar Milliarden von Nervenzellen und mindestens tausendmal so viele Synapsen beteiligt sind, ist die Wirkung stochastischer Ereignisse auf der Ebene quantenhafter Transmitterausschüttung wahrscheinlich vernachlässigbar. Zudem gilt, daß jede bewußte Handlungsplanung und jeder Handlungswille an eindeutige neuronale Prozesse gebunden ist.

Das Phänomen der Selbstzuschreibung
Wir haben insbesondere bei den sogenannten Planhandlungen das unabweisliche Gefühl, wir seien diejenigen, die unsere Handlungen kontrollieren. Dieses Phänomen erklärt sich vor allem aus Mechanismen, die aus der Assoziationspsychologie bekannt sind (vgl. Wegner, 2002). Wir erleben vielfach täglich, daß wir Wünsche haben, die zu Absichten, Plänen und Willenszuständen werden und schließlich in die Tat umgesetzt werden. Diese regelmäßige Abfolge verleitet uns mehr oder wenig zwanghaft dazu, hieraus – wie bei praktisch allen regelhaften Abfolgen –´eine Kausalbeziehung zu konstruieren. Der Wunsch erscheint danach als Ursache des Willens, der Wille als Ursache der Handlung. Hier erleben wir nicht die vielen unbewußt ablaufenden Zwischenschritte bei der Umsetzung des Wunsches in eine Absicht und dann in einen Willenszustand, die „Letztentscheidung“ der Basalganglien, und nicht die Abläufe zwischen Willensruck und der komplizierten Ansteuerung der vielen Muskeln, die an einer Körperbewegung beteiligt sind. Was wir bei der willentlichen Verwirklichung eines Wunsches erleben, ist ein bewußtes, verkürztes Abbild oder Modell der vielfältigen neurobiologischen und muskulären Geschehnisse.
Auch scheint die Illusion der Autorschaft für unsere Handlungen eine Folge der Zuschreibung durch die soziale Umgebung zu sein. Bevor das Kleinkind ein stabiles Ich entwickelt hat, erfährt es, wie die Mutter ihm bestimmte Handlungen zuschreibt („das hast du aber gut gemacht!“), und es ist wahrscheinlich, daß sich das kindliche Ich unter anderem durch diese Attribution als Handlungssubjekt konstituiert. Selbstzuschreibung und das Gefühl der Autorschaft spielen eine wichtige Rolle in der sozialen Kommunikation und beim Aufbau des Selbst, denn Handlungen verlangen sozial akzeptable Erklärungen, und diese werden mit den Mitteln der Alltagspsychologie als Motive, Wünsche, Absichten und Wille geliefert.

Die Selbstzuschreibung hat auch komplizierte neurobiologische Grundlagen (Jeanneod, 1997, 2002; Blakemore et al., 2002). Man nimmt an, daß im motorischen Cortex zusammen mit der Erstellung von „Kommandos“ an die Muskeln, die für die Ausführung von Willkürhandlungen notwendig sind, ein Modell derjenigen Rückmeldungen von der Haut, den Muskeln, Sehnen und Gelenken entworfen wird, die zu erwarten sind, wenn die Bewegung so wie geplant ausgeführt wird (Jeannerod, 1997, 2002; Blakemore et al., 2002). Liegt eine mehr oder weniger große Übereinstimmung vor, so heißt dies: Ich – der Cortex – war es, der dies veranlaßt hat. Gibt es jedoch stärkere, nicht kompensierbare Abweichungen oder Störungen aufgrund von Defekten im Gehirn oder im Bewegungsapparat, so tritt bei Versuchspersonen das Gefühl der Fremdheit der Bewegung auf bis hin zur Leugnung der Autorschaft für die Bewegung.

Der strafrechtliche Schuldbegriff
Neben dem Gedanken der Abschreckung und der Stärkung des Rechtsbewußtseins (General- und Spezialprävention) ist für das deutsche Strafrecht die Verwerflichkeit der Tat zentral. Der Täter mußte wissen oder hätte wissen müssen, daß er Unrecht begeht. Hiermit bringt er die moralische Ordnung aus dem Gleichgewicht. Hierin ist seine moralische Schuld begründet. Entsprechend heißt es im bekannten Strafrechts-Lehrbuch von Wessels und Beulke, Allgemeiner Teil (Wessels und Beulke, 2002): „In Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes beruht das deutsche Strafrecht auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip:

Strafe setzt Schuld voraus … Grundlage des Schuld- und Verantwortungsprinzips ist die Fähigkeit des Menschen, sich frei und richtig zwischen Recht und Unrecht zu entscheiden.

Nur wenn diese Entscheidungsfreiheit existiert, hat es Sinn, einen Schuldvorwurf gegen den Täter zu erheben“ (Wessels/Beulke, a.a.O. S. 125).

Weiter heißt es: „Der Gegenstand des Schuldvorwurfs ist die in der rechtswidrigen Tat zum Ausdruck kommende fehlerhafte Einstellung des Täters zu den Verhaltensanforderungen der Rechtsordnung. Die innere Berechtigung des Schuldvorwurfs liegt darin, daß der Mensch auf freie Selbstbestimmung angelegt und bei Anspannung seines ‚Rechtsgewissens’ im Stande ist, das rechtlich Verbotene zu vermeiden, sobald er die geistig-sittliche Reife erlangt hat und solange er nicht wegen schwerer seelischer Störungen iSd § 20 [StGB] unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“ (a.a.O. S. 127).
Ein solcher „moralischen“ Schuldbegriff ist auf einem starken Begriff von Willensfreiheit aufgebaut. Dies steht nicht nur den oben angeführten Erkenntnissen entgegen, sondern auch die kriminalpsychologische Erkenntnis, daß sich zum Beispiel bei allen eingehend untersuchten Serien-Gewalttätern deutliche Zeichen schwerer Persönlichkeits- und Ich-Störungen feststellen lassen. Diese lassen sich drei Symptombereichen zuordnen, nämlich (1) mangelnde Impulskontrolle, (2) mangelnde Empathie und (3) mangelnde Affektregulation. Viele Serien-Gewalttäter berichten, daß sie sich allgemein von der Umwelt und speziell von bestimmten Personen bedroht fühlten und sich deshalb „wehren“ mußten. Der Gewaltakt wirkt als Angst-Befreiung.
Bei den meisten Gewalttätern finden sich weit vor Beginn von „Heim-Karrieren“ Anzeichen für gewalttätiges Verhalten. Dieses Verhalten läßt sich entweder auf frühe hirnorganische Störungen, z.B. Fehlentwicklungen oder Verletzungen im sogenannten orbitofrontalen Cortex, auf vor- oder nachgeburtliche Störungen im „zerebralen Beruhigungssystem“ (Serotonin, Dopamin, NPY, Oxytocin) oder auf körperliche oder psychische Traumatisierung in früher Jugend zurückführen. Viele Gewalttäter waren in früher Jugend selbst Opfer von Gewalt und schwerer Vernachlässigung oder mußten in ihrer unmittelbaren Umgebung häufig Akte von Gewalt erleben.

Daß traumatische Erlebnisse die Willensfreiheit einschränken können, weiß ich freilich auch! Wer an die Theorie, es gebe keine Willensfreiheit, glaubt, ändert seine Hirnstruktur (besser: seelische Struktur) dahingehend, daß er seine Willensfreiheit tatsächlich einbüßen kann. DAS ist das Tragische an der modernen Hirnforschung! Ich erlebe heute einen steigenden Prozentsatz wissenschaftsgepräger Menschen, die ihren freien Willen bereits weitgehend eingebüßt haben. Roth & Co. haben immer mehr recht! Leute wie er wollen leider nicht, daß sich meine Philosophie durchsetzt.

Aus dieser Sicht ergibt sich folgendes „Schuld-Paradoxon“: Je schwerer die Straftat und die „moralische“ Schuld, desto deutlicher erkennbar ist die psychische Zwangssituation der Täter. Diese wird häufig in früher Kindheit erkennbar, bevor der Täter im rechtlichen Sinne schuldfähig sein kann.

Fazit: Sofern sich die Erkenntnisse der Hirnforschung und der Persönlichkeitspsychologie weiter erhärten, muß im Strafrecht das Prinzip der moralischen Schuld aufgegeben werden. Es rückt damit der Gedanke der Normenverletzung in den Vordergrund, bei der die Gesellschaft das Recht hat, sie zu ahnden. Erziehung, Therapie und Schutzes der Gesellschaft vor unerziehbaren bzw. nicht therapierbaren Straftätern treten dann anstelle des strafrechtlichen Sühnegedankens.

WAS ist in diesem Kontext „Erziehung“, was „Schutz“? Wozu sollten wir uns schützen? Wir haben nichts Schützenswertes, wenn wir selber keinen freien Willen haben. Die Außenwelt geht automatisch ihren Gang. Es gibt nur Außenwelt, nichts zu schützendes Inneres, keine Subjektivität. Wir haben keine Freiheit zu verteidigen – falls Roth recht hat.

Roths Reduktion der Moral zur Norm ist nichts anderes, als der Übergang von den Primärtugenden zu den Sekundärtugenden. Aus selbstbestimmter Handlung wird Nachahmung. Der große Unterschied zwischen Primärtugenden (Moral) und Sekundärtugenden (Normen) ist, daß es möglich ist, daß ein einziger Mensch moralisch im Recht sein kann, wenn er die Wahrheit vertritt. Alle anderen Menschen hätten dann unrecht, weil sie im Irrtum befangen wären. Bei Normen ist das anders: Hier hat die Mehrheit recht. Die Mehrheit setzt die Norm.

Fazit: Roth hätte recht, wenn man demokratisch darüber abstimmen könnte, was Wahrheit ist. Ich persönlich aber gehe davon aus, daß man über Wahrheit nicht abstimmen kann. Man betrachte meinen Fall: Fast alle Philosophen und Neurobiologen, ein 100000-köpfiges Heer an Naturwissenschaftlern ist anderer Meinung als ich. Trotzdem habe ich recht. Würde Norm, statt Moral, Mehrheit statt Wahrheit gelten, hätte die Wahrheit keine Chance, sich durchzusetzen. Die Mehrheit hat nie recht! Die Wahrheit wurde bisher immer von Einzelnnen gefunden, nie von der Mehrheit. Hätte die Mehrheit recht, müßte Roth sich aus der BILD-Zeitung informieren, denn BILD orientiert ihre Inhalte am Mehrheitswillen.

Schlußfolgerung
Das Gefühl, bei der Willensbildung und der Handlungsentscheidung frei zu sein (d.h. nicht aus Ursachen, sondern aus Gründen zu handeln und im Prinzip auch anders entscheiden zu können), ist eine Illusion, wenngleich eine für unser komplexes Handeln notwendige Illusion. Menschen fühlen sich – wie David Hume es formulierte – dann frei, wenn sie tun können, was sie wollen; die Bedingtheit ihres Willens wird dabei gar nicht thematisiert.

Bewußte Prozesse spielen eine wichtige Rolle beim Abwägen von Alternativen und deren Konsequenzen, aber sie entscheiden nichts. Die Ausformung des Willens und die Handlungsentscheidung werden im wesentlichen durch unbewußte Prozesse bestimmt, die unter der Kontrolle des limbischen Erfahrungsgedächtnisses stehen. Hierdurch wird garantiert, daß alles, was wir tun, im Lichte vergangener (auch der einmal bewußten und nunmehr unbewußten) Erfahrung geschieht. Allerdings entwickelt sich das limbische Erfahrungsgedächtnis vom Mutterleib an in höchst individueller, zuweilen idiosynkratischer Weise. Dies erklärt, warum das eigene Handeln höchst rational, anderen jedoch oft nicht nachvollziehbar erscheint.

Was ist ein Abwägen ohne ein Entscheiden?

Manchen Entscheidungen gehen lange (und oft qualvolle) bewußte Erwägungsprozesse voraus. Diese sind aber ebenso wenig frei wie schnelle Entscheidungen. Welche Argumente und Gegenargumente uns in welchem Augenblick in den Sinn kommen, kann nicht von uns willentlich kontrolliert werden. Wir können nur durch Erziehung oder Versuch und Irrtum lernen, daß es gut ist, bei wichtigen Entscheidungen sorgfältig abzuwägen. Hierin liegt die Chance der Erziehung zur Handlungsautonomie, nämlich zur Fähigkeit des Gesamtorganismus, aus innerer Erfahrung zu entscheiden und zu handeln.

Thema verfehlt: In diesem Zusammenhang möchte ich auf eine grundsätzliche Themenverfehlung Roths hinweisen: Roth, Libet und Kollegen waren angetreten, den Geist zu erforschen, also Bewußtsein, Wille, Wünsche, Motive, Absichten, Gründe (Stichworte sind Roths Text entnommen) usw.. Nachdem sie diese Qualitäten der quantifizierenden empirischen, wissenschaftlichen Methodik unterworfen hatten, fanden sie – nichts! Willensäußerungen sind gesprochene Sätze oder Handlungen, die selbst nicht willensfrei sind, sondern unfrei dem Willen dienen. Was Roth & Co. veranstaltetenn, nachdem sie nichts fanden, hat nun absolut nichts mehr mit dem zu tun, was beabsichtigt war. Mich erinnert dies an ein Erlebnis in einer Autorengruppe, in der eine Autorin eine Geschichte über einen Urlaub auf einer Insel vorlas und der Kritiker fragte, warum sie nicht über ein Treffen mit einem Geliebten im Bahnhof geschrieben habe. Ich unterbrach mit dem Hinweis, das sei keine Kritik, sondern eine Verfehlung des Themas. Die Kritik müsse sich schon mit der Inselgeschichte befassen. Ebenso möchte ich Roth & Co. zurufen: Thema verfehlt! Nun wendet euch wieder dem Geist zu!

Roth & Co. beschäftigen sich nicht mit dem Geist, sondern mit den Äußerungen des Geistes, die sie zu einem eigenen System verknüpfen, welches selbst nicht den Geist enthält – nicht Geist ist. Roth bräuchte für seine Forschungen gar keine bewußten Lebewesen. Geistiges, wie Seele, Bewußtsein, Wille, Motiv, Verantwortung, Gründe tauchen in Roths Texten bloß als Anachronismen nebenher auf, die genau betrachtet mit seiner Argumentation nichts zu tun haben. In ihnen ist das Geheimnis des Bewußtseins nicht angetastet. Wahrhafte Bewußtseinsforschung findet anderswo statt.

Mehr über Gerhard Roth in „Gehirn.html„. Siehe auch „Libet.html“ (Ausführliches zum Libet-Experiment), „Willensfreiheit.html„, „Bieri.html„, „Qualia.html„, „Metzinger.html„, „Metzingervortrag.html“ „Werkstatt5.html„, wo ich das Bieri-Trilemma auflöste. „Willensfreiheit2.html“ neu: „Zilles“ (noch einmal Willensfreiheit)

Lieber Leser: Was war dir die Lektüre dieser Seite wert? Bitte hier klicken –> (X)
Startseite // zurück zur „Philosophie“ – Hauptseite