Hans-Joachim Heyer

Coronaverordnungen ohne Grundlage (19)

Es gibt KEINE Behördenakte, aufgrund derer die Coronaverordnungen erstellt wurden. Das Ministerium hat sich auf mündliche Aussagen von Experten von nur 2 Instituten (RKI und LGL) berufen, die sie selber vorher als maßgeblich bestimmt haben, ohne den Ausschluss anderer Experten und deren Expertise (ich denke hier an Bhakdi und Wodarg) zu begründen.  Die Coronaverordnungen hängen demnach völlig in der Luft; aufgrund von „Hörensagen“ wurden Maßnahmen festgelegt und unser Rechtsstaat aufgegeben. Mit anderen Worten: Unsere Regierung hat willkürlich oder aus purer Schwäche die Macht ans RKI und LGL abgegeben. – Soweit meine Zusammenfassung. Zitat aus dem Link: „Das Gericht folgte unserem Antrag auf Vorlage der Behördenakte in Bezug auf die diesseits umfassend angegriffenen Anti-Corona-Maßnahmen und bat den Antragsgegner diese vorzulegen. Auf fünf Seiten erklärte sodann das bayrische Gesundheitsministerium, dass keine Behördenakte existiere und auch nicht zusammengestellt werden könne…. Der Beteuerung des Ministeriums, die Erlasse der streitgegenständlichen Maßnahmen beruhten stets auf einer umfassenden Würdigung der jeweils aktuellen tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere der verfügbaren Daten zur Entwicklung des Infektionsgeschehens, und der wissenschaftlichen Erkenntnisse, kommt keinerlei Erkenntniswert zu…. Das Ministerium verweist u.a. auf eine Rede des Ministerpräsidenten Söder, in der er Bezug auf die Prognosen des RKI und des LGL nehme, wonach hohe Wellen an Infektionen zu erwarten seien, wenn nicht stärker eingegriffen werde. Dieses Beispiel belege, so das Ministerium, dass für die Lagebewertung der Staatsregierung die Berichte und Empfehlungen dieser beiden Institutionen von vorrangiger Bedeutung gewesen seien (S. 4 d. Stellungnahme) und glaubt dann, dass es im Weiteren ausreiche, auf die öffentlich zugänglichen Dokumente/Daten des RKI und des LGL hinzuweisen.Sollen das Gericht und wir uns aus den zahlreichen Dokumenten selbst heraussuchen, was entscheidungserheblich gewesen sein könnte?Unter dem seitens des Ministeriums genannten Link[25] hört man am 20.03.2020 Söder auf Prognosen des RKI und LGL hinweisen. Hiernach seien in Deutschland, wenn „wir nicht stärker eingreifen“ hohe Wellen an Infektionen, vielleicht in Deutschland sogar in die Millionenbereiche hinein zu erwarten.Auf welche Prognosen sich Söder bezieht, ist unklar und hat der Antragsgegner auch nicht erläutert.Weiter behauptet der Antragsgegner, dass die Staatsregierung ihren Entscheidungen stets eine Vielzahl weiterer (abseits von RKI und LGL) Erkenntnisquellen zugrunde gelegt hätte. Sie verweisen auf „wissenschaftliche Studien“ und „Presseberichte“. Freilich ohne diese konkret zu benennen. Außerdem hätten „Einzelgespräche mit Virologen“, wobei es sich um solche des RKI und LGL als auch um andere Sachverständige gehandelt habe, stattgefunden. Mit wem Einzelgespräche stattgefunden haben sollen, teilt das Ministerium ebenso wenig mit.Besonders frappierend erscheint, dass das Ministerium ferner sinngemäß erklärte, nicht in der Lage zu sein, eine vollständige Zusammenstellung aller Erkenntnisse für die Lagebeurteilung erarbeiten zu können, weil diesbezügliche Erkenntnisse „auch auf informellen Wegen wie etwa in persönlichen Gesprächen mit Sachverständigen gewonnen wurden, die nicht inhaltlich dokumentiert sind.“Das Ministerium konstatiert daher abschließend, dass es in den hiesigen Verfahren rein tatsächlich nicht möglich sei, eine Behördenakte vorzulegen, die ein umfassendes Bild über die Erkenntnis liefern könnte, welche bei der Meinungs- und Willensbildung der Staatsregierung im Vorfeld des jeweiligen Normenerlasses Berücksichtigung gefunden habe.Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Regierung des Freistaats Bayern in der massivsten Weise nahezu alle Grundrechte ihrer Bürger*innen aufgehoben hat, ohne diese Vorgänge, die Entscheidungsgrundlage, die Prognosen, die Abwägungsprozesse (Stichwort: Kollateralschäden) etc. in einer Behördenakte zu dokumentieren.